Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Shinefar Solar GmbH

(Stand: November 2025)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Shinefar Solar GmbH („Shinefar“) und Endkunden („Kunde“) über Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wechselrichtern, Wallboxen, Wärmepumpen sowie sonstigem Zubehör.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Shinefar ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das verbindliche Angebot der Shinefar Solar GmbH unterzeichnet und dieses bei Shinefar eingeht.

(2) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Projekt sowohl technisch realisierbar als auch wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. Die abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen der Detailplanung.

(3) Sollten sich im Zuge dieser Detailplanung Anpassungen erforderlich machen, wird Shinefar diese mit dem Kunden abstimmen.

(4) Sollte sich herausstellen, dass das Projekt insgesamt nicht umsetzbar ist, wird Shinefar den Kunden unverzüglich informieren. Bereits vom Kunden geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

(5) Vor Unterzeichnung des Angebots entstehen dem Kunden keinerlei Verpflichtungen. Die bis dahin erbrachten Beratungsleistungen erfolgen unentgeltlich.

§ 3 Preise und Umsatzsteuer

(1) Preise ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Für Privatkunden gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Anlagengröße ≤ 30 kWp und Installation an Wohngebäuden oder vergleichbaren Orten).

(3) Überschreitet die Photovoltaikanlage die Leistung von 30 kWp, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

(4) Wärmepumpen und Wallboxen unterliegen stets dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %.

(5) Für Gewerbekunden gilt unabhängig von der Anlagengröße der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungspläne ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Verzögerungen beim Netzbetreiber oder bei behördlichen Vorgängen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeiten.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 5 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot.

(2) Angaben zu Erträgen, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauchsquoten oder Autarkiegraden sind unverbindliche Prognosen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

(3) Shinefar ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, Leistungen durch Nachunternehmer zu erbringen und technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort statisch und baulich geeignet ist. Erforderliche Nachweise sind auf Wunsch von Shinefar auf eigene Kosten vorzulegen. Shinefar haftet nicht für Mängel der vorhandenen Dachkonstruktion oder Abdichtung.

(2) Der Kunde gewährt Shinefar und deren Nachunternehmern den erforderlichen Zugang zum Grundstück und Gebäude und stellt während der Arbeiten einen funktionsfähigen Stromanschluss bereit.

(3) Notwendige Vorarbeiten (z. B. Dacharbeiten, Kabelkanäle, Erdarbeiten) sind rechtzeitig und fachgerecht vom Kunden auszuführen.

(4) Öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind vom Kunden eigenverantwortlich einzuholen.

(5) Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber (z. B. Netzanschluss, Einspeisung) sind rechtzeitig vom Kunden zu treffen. Shinefar haftet nicht für Verzögerungen, die auf Entscheidungen des Netzbetreibers oder anderer Dritter beruhen.

(6) Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, verlängern sich Fristen entsprechend. Shinefar ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 7 Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Shinefar verlängern die Fristen angemessen.

(3) Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, Shinefar hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Fristen beginnen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Shinefar.

(2) Der Kunde hat die gelieferten Produkte während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und Shinefar Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen) unverzüglich anzuzeigen.

(3) Shinefar ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der gelieferten Produkte zu verlangen, sofern ein Ausbau ohne erhebliche bauliche Eingriffe möglich ist.

§ 9 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Betrieb nimmt oder Shinefar die Fertigstellung angezeigt hat und der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen wesentliche Mängel rügt.

§ 10 Gewährleistung und Garantie

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Shinefar schuldet die Mangelfreiheit der Gesamtleistung gemäß gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für Produkte bestehen Herstellergarantien gemäß deren Garantiebedingungen.

(3) Shinefar übernimmt keine eigene Garantie für Herstellerversprechen.

(4) Ansprüche aus Herstellergarantien sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen; Shinefar unterstützt den Kunden hierbei auf Wunsch unverbindlich.

(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter.

§ 11 Haftung

(1) Shinefar haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Shinefar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(4) Shinefar haftet nicht für die bauliche Eignung des Daches; dies ist allein Sache des Kunden.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig installiert und betriebsbereit übergeben wurde.

§ 13 Kundenidentität und Eigentümerzustimmung

(1) Privatkunden versichern, Eigentümer der Immobilie zu sein oder die Zustimmung aller Miteigentümer vorliegen zu haben.

(2) Bei Wohnungseigentum ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorzulegen.

(3) Unternehmer, die nicht Eigentümer sind, müssen vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers/Vermieters vorlegen.

(4) Shinefar ist nicht verpflichtet, Eigentumsverhältnisse oder Genehmigungen zu prüfen.

(5) Der Kunde stellt Shinefar von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Zustimmungen resultieren.

§ 14 Datenschutz

Shinefar verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Die aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website gilt ergänzend zu diesen AGB.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Shinefar Solar GmbH.

(3) Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.