der Shinefar Solar GmbH
(Stand: Oktober 2025)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Shinefar Solar GmbH („Shinefar“) und Endkunden („Kunde“) über Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wechselrichtern, Wallboxen, Wärmepumpen sowie sonstigem Zubehör.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Shinefar ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das verbindliche Angebot der Shinefar Solar GmbH unterzeichnet und dieses bei Shinefar eingeht.
(2) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Projekt sowohl technisch realisierbar als auch wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. Die abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen der Detailplanung.
(3) Sollten sich im Zuge dieser Detailplanung Anpassungen erforderlich machen, wird Shinefar diese mit dem Kunden abstimmen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
(4) Sollte sich herausstellen, dass das Projekt insgesamt nicht umsetzbar ist, wird Shinefar den Kunden unverzüglich informieren. Bereits vom Kunden erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall umgehend vollständig zurückerstattet.
(5) Vor Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden entstehen diesem keinerlei Verpflichtungen. Die von Shinefar bis dahin erbrachten Beratungs- und Planungsleistungen erfolgen unentgeltlich.
§ 3 Preise und Umsatzsteuer
(1) Preise ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Für Privatkunden gilt: Nach § 12 Abs. 3 UStG (eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022) beträgt die Umsatzsteuer 0 % für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Solarmodulen, Wechselrichtern, Batteriespeichern, Montagesystemen sowie den zugehörigen Installationsleistungen, sofern die Gesamtbruttoleistung der Anlage nicht mehr als 30 kWp beträgt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird.
(3) Überschreitet die Photovoltaikanlage die Leistung von 30 kWp, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von derzeit 19 %.
(4) Nicht von der Steuerbefreiung umfasst sind insbesondere Wärmepumpen und Wallboxen. Diese Leistungen werden stets mit dem regulären Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % berechnet.
(5) Für Gewerbekunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. § 2 UStG) gilt unabhängig von der Anlagengröße stets der reguläre Umsatzsteuersatz von derzeit 19 %.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungspläne ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Verzögerungen beim Netzbetreiber oder bei behördlichen Abläufen haben keinen Einfluss auf Fälligkeiten.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§ 5 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot.
(2) Angaben zu Erträgen, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauchsquoten oder Autarkiegraden sind unverbindliche Prognosen. Eine bestimmte Leistung oder Amortisationsdauer wird nicht geschuldet.
(3) Shinefar ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, Leistungen durch Nachunternehmer zu erbringen und technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Montageort die erforderliche statische und bauliche Eignung aufweist, um dort die vereinbarten Produkte montieren, installieren und in Betrieb nehmen zu können. Soweit ein Nachweis erforderlich ist oder Shinefar dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten verlangt, ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten einen geeigneten Statiker oder Sachverständigen zu beauftragen.
(2) Der Kunde hat Shinefar sowie deren beauftragten Nachunternehmern den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zum Grundstück und zum Gebäude, insbesondere zu den Dachflächen sowie zu technischen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes, zu gewähren. Während der Leistungserbringung am Montageort stellt der Kunde auf eigene Kosten einen funktionsfähigen Stromanschluss (haushaltsübliche Steckdose) zur Verfügung.
(3) Soweit für die Leistungserbringung kundenseitige Vorarbeiten erforderlich sind (z. B. Dacharbeiten, Kabelkanäle im Erdreich, Kabelverlegungen, Versetzung bestehender Anlagen), sind diese Arbeiten vom Kunden rechtzeitig und fachgerecht auf eigene Kosten durchzuführen.
(4) Sofern für die Nutzung und den Betrieb der Produkte öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sind (z. B. Baugenehmigung, energierechtliche Genehmigung), hat der Kunde diese eigenverantwortlich und auf eigene Kosten bei den zuständigen Behörden einzuholen.
(5) Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, rechtzeitig alle notwendigen Vereinbarungen mit dem zuständigen Netzbetreiber über den Anschluss der Anlage und die Einspeisung des erzeugten Stroms zu treffen. Shinefar haftet nicht für Verzögerungen, die auf Entscheidungen des Netzbetreibers, Behörden oder sonstiger Dritter beruhen.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Ausführungstermine um den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Shinefar ist berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
§ 7 Lieferung und Lieferzeit
(1) Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen oder nicht von Shinefar zu vertretenden Umständen verlängern die Fristen angemessen.
(3) Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatz, es sei denn, Shinefar hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Der Beginn der Fristen setzt die vereinbarte Anzahlung und die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Shinefar.
(2) Der Kunde hat die gelieferten Produkte während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und Shinefar Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.
(3) Shinefar ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der gelieferten Produkte zu verlangen.
§ 9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage in Betrieb nimmt oder die Fertigstellung angezeigt wurde und der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen wesentliche Mängel rügt.
§ 10 Gewährleistung und Garantie
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Shinefar schuldet die Mangelfreiheit der von uns erbrachten Gesamtleistung (Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Garantie übernimmt Shinefar nicht.
(2) Für die einzelnen im Projekt eingesetzten Produkte (z. B. Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Wallboxen, Kabel- und Montagesysteme) bestehen eigenständige Herstellergarantien. Deren Dauer, Umfang und Bedingungen richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
(3) Shinefar gibt diese Herstellergarantien an den Kunden weiter, übernimmt jedoch keine eigene Garantie oder Haftung für die Erfüllung der Herstellerversprechen.
(4) Ansprüche aus Herstellergarantien sind direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. Shinefar unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Abwicklung, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, äußere Einflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Überspannung, Feuer) oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
§ 11 Haftung
(1) Shinefar haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Shinefar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
(5) Shinefar haftet nicht für die bauliche Eignung des Daches; dies ist allein Sache des Kunden.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu. Über dieses Recht wird gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert.
(2) Shinefar gewährt auch Unternehmern ein vertragliches Widerrufsrecht im gleichen Umfang wie Verbrauchern. Die Regelungen zum Widerrufsrecht und zur Widerrufsbelehrung gelten entsprechend.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig installiert und betriebsbereit übergeben wurde.
§ 13 Kundenidentität und Eigentümerzustimmung
(1) Handelt es sich beim Kunden um eine Privatperson, so versichert der Kunde, dass er Eigentümer der Immobilie ist, auf bzw. an der die Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox errichtet werden soll. Besteht die Immobilie aus mehreren Miteigentumsanteilen, ist die schriftliche Zustimmung sämtlicher Eigentümer erforderlich.
(2) Bei Wohnungseigentum (WEG) ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vom Kunden beizubringen.
(3) Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, der nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist, so hat er vor Beginn der Arbeiten die schriftliche Zustimmung des Eigentümers bzw. Vermieters vorzulegen.
(4) Shinefar ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse oder Genehmigungen zu prüfen.
(5) Für den Fall, dass der Kunde entgegen dieser Verpflichtungen nicht oder nicht allein verfügungsberechtigt ist, stellt er Shinefar von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der fehlenden Zustimmung resultieren.
§ 14 Datenschutz
Shinefar verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (DSGVO). Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website von Shinefar abrufbar und gilt ergänzend zu diesen AGB.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Shinefar Solar GmbH.
(3) Für Kaufleute im Sinne des HGB ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.